Platzordnung

Platzordnung



Wohnmobilpark Kaiserstuhl

Die nachfolgende Platzordnung dient der Sicherheit, Ordnung und einem angenehmen Aufenthalt aller Gäste.

Mit Betreten des Geländes erkennt der Gast diese Regeln verbindlich an.


1. Zutritt und Nutzung

Der Zutritt zum Wohnmobilpark ist ausschließlich nach vorheriger Anmeldung bzw. gültiger Buchung gestattet.

Die Nutzung sämtlicher Stellplatzeinrichtungen ist ausschließlich angemeldeten Gästen vorbehalten.

Kinder und Jugendliche dürfen den Platz nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person nutzen und übernachten.


2. Hausrecht

Der Betreiber übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus.

Den Anweisungen des Betreibers oder seiner Beauftragten ist jederzeit Folge zu leisten.

Der Betreiber ist berechtigt, Personen bei Verstößen gegen die Platzordnung oder bei Störung des Betriebs:

  • den Zutritt zu verweigern oder
  • vom Gelände zu verweisen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.


3. Verhalten auf dem Platz

Jegliches Hausieren, Werben oder Durchführen von Verkaufs- und Werbeveranstaltungen ist untersagt.

Die Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder gefährdet werden.

Alle Anlagen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.

Beschädigungen oder starke Verschmutzungen können zu Platzverweis und Schadensersatzansprüchen führen.

Eltern haften für ihre Kinder.


4. Verkehr und Fahrzeuge

Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung.

Es darf ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Fahrzeuge dürfen nur auf den zugewiesenen Stellplätzen abgestellt werden.

Das Fahren ist nur zur An- und Abreise gestattet.


5. Ruhezeiten

Die Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr strikt einzuhalten.

In dieser Zeit sind jegliche ruhestörenden Aktivitäten zu vermeiden.


6. Hunde und Tiere

Hunde sind erlaubt, müssen jedoch jederzeit angeleint sein.

Verunreinigungen durch Tiere sind vom Halter unverzüglich zu entfernen.

Tierhalter haften uneingeschränkt für alle durch ihre Tiere verursachten Schäden.


7. Müll und Umwelt

Abfälle sind gemäß Mülltrennung in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Der Platz ist sauber zu halten und naturverträglich zu nutzen.


8. Feuer, Gas und Sicherheit

Erlaubt sind ausschließlich geprüfte Gasflaschen (5 kg oder 11 kg).

Alle Gasinstallationen im Fahrzeug müssen den gesetzlichen Prüfanforderungen entsprechen.

Offenes Feuer, Wagenwaschen, Lackierarbeiten sowie Reparaturen an Fahrzeugen sind auf dem gesamten Gelände untersagt.


9. Verbotene Handlungen

Auf dem gesamten Gelände ist strikt untersagt:

  • Konsum und Besitz illegaler Drogen
  • unerlaubte gewerbliche Tätigkeiten
  • störendes oder gefährdendes Verhalten

10. Haftung

Der Betreiber haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Für leichte Fahrlässigkeit sowie für Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Gäste wird keine Haftung übernommen.

Die Nutzung des Platzes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.


11. Nebenabreden

Nebenabreden oder Änderungen dieser Platzordnung bedürfen der Schriftform.

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.


Stand: April 2026